Anwartschafts­erhaltungs­versicherung

Was ist eine Anwartschaftserhaltungsversicherung? Und sind die Altersrückstellungen bei dem Wechsel aus der PKV in die GKV verloren?

Wer viele Jahre in der privaten Krankenversicherung versichert war, hat für das Alter sogenannte Altersrückstellungen angespart. Wenn jetzt der Wechsel von der PKV in die gesetzliche Krankenkasse ansteht oder gelingt, kann es sein, dass diese Altersrückstellungen (unter Umständen im fünf-stelligen Bereich) verloren gehen. Denn in der gesetzlichen Versicherung können Sie nichts für die Stabilität der Kassenbeiträge im Alters ansparen! Dennoch gibt es auch in der gesetzlichen Krankenversicherung die Möglichkeit sich über eine Anwartschaft bei Wechsel / Rückkehr aus dem Ausland sich bestimmte Versicherungsleistungen und günstigere Monatsbeiträge zur freiwilligen gesetzlichen Versicherung „einzukaufen“.

Was ist eine Anwartschaftserhaltungsversicherung fragen sich viele Betroffene, die einen Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung ins Auge fassen. Dazu muss im Vorfeld erst einmal der Blick auf die Altersrückstellung scharf gestellt werden. Die Altersrückstellung hat den Zweck, dass private Krankenversicherungen Vorsorge betreiben, für den Fall, dass ältere Menschen im Alter mehr Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen. Die Altersrückstellungen sind per se nichts anderes als eine Art rentenversicherungstechnische Kapitalanlage. Sie werden durch die private KV mit den Anlagetechniken einer Lebensversicherung betrieben. Nur die private Krankenversicherung betreiben in Deutschland das Altersrückstellungsverfahren. In der gesetzlichen KV gibt es das Umlageverfahren, dass eine solche kapitalgedeckte Altersrückstellung nicht kennt.

Was ist eine Anwartschaftserhaltungsversicherung: Wer kann Sie gebrauchen?

Die Anwartschaftsversicherung ist für denjenigen gesetzlich Versicherten oder im Ausland lebenden Deutschen geeignet, der zu einem späteren Zeitpunkt wieder in die private Krankenversicherung zurückkehren möchte. Oder für denjenigen Versicherten, der wegen dem Wechsel aus der PKV in die GKV sich noch weiter privat Zusatzversichern möchte und somit seine Altersrückstellungen nutzt.
Was ist eine Anwartschaftserhaltungsversicherung: Große oder kleine Anwartschaft
Grundsätzlich garantiert die Anwartschaftsversicherung beim Wiederaufleben des Versicherungsvertrages, dass dieser Vertrag zu den Bedingungen gilt, wie er ursprünglich abgeschlossen wurde.
Es wird in der privaten Krankenversicherung zwischen der kleinen und großen Anwartschaftsversicherung unterschieden.
Bei der kleinen Anwartschaftsversicherung wird auf eine erneute Gesundheitsprüfung verzichtet beim Wiederaufleben des Versicherungsvertrages.
Bei der großen Anwartschaftsversicherung zahlen Sie weiter in die Altersrückstellungen des ruhenden PKV-Vertrages ein. Damit wird aber der ursprüngliche Vertragsbeginn der PKV zur Grundlage für die späteren Beiträge im Alter.

Was ist eine Anwartschaftserhaltungsversicherung: Das Warum der Anwartschaft!

In der Beratungspraxis der Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de zum Wechsel aus der PKV in die GKV sagen viele Kunden, die Altersrückstellungen sind mir egal, ich will nur raus aus der PKV. Die Angst vor den hohen Beiträgen im Rentenalter ist der Grund. Damit wird aber auch bewusst der Verlust von viel angesparten Geld in Kauf genommen. So einfach wollen wir es uns aber nicht machen, sondern erklären, warum eine Anwartschaftsversicherung durchaus auch für einen gesetzlich Krankenversicherten sinnvoll sein kann. Vor allem wenn diese viele Jahre Rückstellungen anspart hat.
Wer sich zum Beispiel kurzzeitig gesetzlich krankenversichern lassen muss, weil zum Beispiel sein Jahreseinkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze sinkt, ist möglicherweise gut beraten eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen.
Daneben gibt es noch Faktoren, die immer bedacht werden sollten, zum Beispiel Erkrankungen, die bei einem Neuabschluss zu einer neuen Risikobewertung / Aufschlag führen können. Oder der Versicherer lehnt die Absicherung für die ursprünglich versicherte Krankheit bei Neuvertrag ab. Somit besteht das Risiko, dass ohne eine Anwartschaftsversicherung neue Krankheiten oder Unfälle schlichtweg nicht versichert sind. Daher kann sich eine Anwartschaftsversicherung durchaus lohnen, den nur diese bietet den Anschlussversicherungsschutz in solchen Fällen.

Wie schon erwähnt, wer lange in der PKV versichert war und jetzt in die gesetzliche KV wechselt, verliert ohne die Anwartschaftsversicherung bei Kündigung des privaten Versicherungsvertrages die sogenannten Altersrückstellungen. Vor allem für Beamte mit freier Heilfürsorge empfiehlt sich eine solche Anwartschaftsversicherung. Wird der Beamte pensioniert zahlt der Dienstherr nicht mehr für die anfallenden Krankheitskosten. Der Beamte erhält eine Beihilfe. Er muss sich selbst krankenversichern.

Was ist eine Anwartschaftserhaltungsversicherung: Keine Anwartschaftsversicherung = teurer Basistarif?

Wer längere Zeit im Ausland war und sich wieder privat krankenversichern muss und keine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen hat, kann unter Umständen gezwungen sein, den Basistarif in der PKV zu nehmen. Dieser ist teuer und meist schlechter als der vorherige abgesicherte Tarif.

Fazit!
Ohne Frage, der Wechsel von der privaten KV in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht einfach und stellt manchmal hohe rechtliche Hürden. Wer auf spezielle Behandlungen oder Behandlungsmethoden trotz Wechsels in die GKV nicht verzichten will oder kann, sollte sich überlegen eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen oder vor Kündigung des PKV-Vertrages noch eine zusätzliche private Versicherung abzuschließen. Gerade wegen der hohen Altersrückstellungen sollte das Auge auch auf eine Anwartschaftsversicherung gelegt werden, damit man sich Vorteile aus dem alten PKV-Vertrag erhalten kann!

Wenn Sie sich nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland oder nach Ende der Mitgliedschaft in der GKV privat krankenversichern müssen, keine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen haben und aufgrund von Vorerkrankungen keine Aufnahme in die PKV finden, steht Ihnen auf jeden Fall der Basistarif offen. Dieser ist aber in den meisten Fällen weniger attraktiv als der bisherige Tarif.

 


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