Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse mit professio­neller Hilfe

Unser Team aus unabhängigen und gerichtlich zugelassenen Rentenberatern und Rechtsanwälten unterstützt Sie bei allen Fragen zum Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse, in die Krankenkasse der Rentner und beim Tarifwechsel innerhalb der PKV.

Peter Knöppel

Rechtsanwalt und Rentenberater

Peter Knöppel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht. Im Bereich des privaten Versicherungsrechts ist er ebenso zuhause. Er ist durch das Sächsische Landessozialgericht gerichtlich zugelassener Rentenberater und beackert seitdem täglich aufs Neue und hochmotiviert sein geliebtes Feld der Rente.

Nadja Kirschner

Rechtsanwältin und Rentenberaterin

Nadja Kirschner ist Rentenberaterin und Fachanwältin im Sozialrecht. Sie schafft Klarheit mit Überblick. Sie hat sich als Fachanwältin für Sozialrecht und durch jahrelange berufliche Praxis im Bereich des gesetzlichen Renten- und Sozialrechts erfolgreich spezialisiert.

Frank Weise

medizinischer Berater

Frank Weise berät in Sachen medizinischer Fragen. Neben seinen Hochschuldiplomen ist er zusätzlich ausgebildeter Heilpratiker und weiß aus eigener Erfahrung, dass die Kombination aus herkömmlicher und alternativer Medizin zumeist der goldene Mittelweg ist.

 

Jetzt von unserem Team zum Wechsel in die gesetzliche Kranken­versicherung beraten lassen

Zögern Sie nicht und erhalten Sie noch heute ein kostenloses Angebot für Ihren möglichen Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse.
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Rentenberater sind an Ihrer Seite.

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Wer will raus aus der privaten Krankenversicherung?

Arbeitnehmer oder Selbstständige unter oder über 55 Jahren, Rentner, Witwen-oder Witwer, Schwerbehinderte oder Waisen, die eine Rente beziéhen und Studenten sind die „typischen“ Personengruppen die einen Wechsel aus der privaten Versicherung in die gesetzliche Krankenkasse anstreben.

Versicherte unter dem 55. Lebensjahr haben es viel einfacher in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, als mit über dem 55. Lebensjahr. Oft reicht hier ein Wechsel des Berufes oder ein Absinken des Jahreseinkommens und die Pflichtversicherungsgrenze. Auch durch den Bezug von ALG-1 Leistungen kann es zur einer Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse kommen. Für Selbstständige gilt grundsätzlich ein Wahlrecht ob sie sich privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichern, wenn sie ihre Tätigkeit aufnehmen (Ausnahme bei selbstständigen Künstlern und Publizisten). Wollen sie aus der PKV in die GKV zurückkehren, müssen sie eine nichtselbstständige Beschäftigung aufnehmen. Das Einkommen muss dann unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen. Ansonsten geht es noch über die Familienversicherung. Selbstständige Künstler und Publizisten können über die Künstlersozialkasse in die GKV aufgenommen werden.