Wechsel als Witwe o. Witwer

Als Witwe oder Witwer die Vorzüge und niedrigen Beiträge der gesetzlichen Krankenkasse nutzen.

Im Ruhestand mehr Geld zur Verfügung

Profitieren Sie, über die Witwen-oder Witwerrente, im Rentenalter von den niedrigen Beiträgen in der gesetzlichen Krankenkasse.

In vollem Umfang abgesichert in der gesetzlichen Krankenkasse

Als Hinterbliebenenrentner einen hohen Standard bei der medizinischen Behandlung sichern.

Tarifwechsel innerhalb der PKV

Gelingt der Wechsel in die GKV nicht, ist der Tarifwechsel innerhalb der PKV ein oft genutztes Mittel, für geringere Beiträge bei nahezu gleichem Versicherungsschutz.





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Warum Sie als Witwe oder Witwer in die gesetzliche Krankenkasse wechseln können

Die Möglichkeiten des Wechsels von Witwen/Witwer wird oft übersehen und unterschätzt. Viele privat Krankenversicherte müssen erst den Trauerfall verarbeiten. Dann kümmert man sich nicht um scheinbar lästige Angelegenheiten und Papierkram rund um die Hinterbliebenenrente. Sie wissen nicht, dass ihnen mit dem Rentenfall auch eine Tür zur Rückkehr in die GKV offensteht.

Die Deutsche Rentenversicherung und die private Krankenkasse sind nicht verpflichtet, Sie auf die Wechselmöglichkeit hinzuweisen. Möglicherweise erfahren Sie erst nach Jahren davon. Dann haben Sie viele tausend Euro an hohen Versicherungsprämien zur PKV gezahlt. Mit schlechten Chancen das Geld zurückzubekommen.

 

Wechsel als Witwe, Witwer und Waise in die gesetzliche Krankenkasse

Seit Januar 2017 können Waisenrentner unter vereinfachten Bedingungen in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren, mit wenigen Ausnahmen. Für Witwen-und Witwerrentner gilt die Regel, dass die Vorversicherungszeit des verstorbenen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner zählt.

Was hat sich seit Januar 2017 geändert?

War der Verstorbene als Rentner in der KVdR pflichtversichert oder vor seiner Rente gesetzlich krankenversichert, kann die Vorversicherungszeit dem Hinterbliebenen zuerkannt werden. Er muss nur Anspruch auf die Hinterbliebenenrente und einen Antrag auf Rente gestellt haben. Dies ist jedoch keine Garantie für eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung.
Für den Waisenrentner gilt, er selbst muss die niedrigen Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse nicht in jedem Fall zahlen. Er spart auch noch die hohen Beiträge zur privaten Krankenkasse!

 

Sie sind Witwe oder Witwer und möchten wissen, wie Sie auf einfachem Weg und ohne Hürden zurück in die gesetzliche Kranken­versicherung kommen?

Unsere Anwälte und gerichtlich zugelassene Rentenberater beraten Sie!

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In die gesetzliche Krankenkasse wechseln auch im Rentenalter, ist das wirklich möglich?

Ja, fragen Sie unsere Rentenberater und Rechtsanwälte!