Bis 55 Jahre alt: aus der PKV wechseln durch betriebliche Altersvorsorge

Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten und trotzdem in der GKV pflichtversichert?

Im Jahr 2020 können Angestellte bis zu 3.312€ über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen und trotzdem aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Diese Entgeltgrenze liegt im Jahr 2020 bei 62.550€. Die besondere Entgeltgrenze liegt wiederum bei 56.250€ jährlich. Möglich wird es durch die betriebliche Altersvorsorge.

Sozialversicherungsfreie Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge machen es möglich

Zahlen Sie einen Beitrag von bis zu 3.312€ jährlich in die betriebliche Altersvorsorge ein, so bleibt dieser laut Sozialversicherungs­entgeltverordnung beitragsfrei in der Sozialversicherung. Dieser Betrag wird dadurch nicht als Verdienst mitgerechnet. Verdienen Sie als Arbeitnehmer weniger als 65.862€ im Jahr 2020, können Sie genau diesen Betrag in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen und bleiben unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sie sind damit versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Dieser Wechsel wirkt ab dem ersten Monat, in dem Sie den Beitrag zahlen. Sie müssen diesen Beitrag dann für mindestens 12 weitere Monate einzahlen, dann bleiben Sie unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze! Allerdings dürfen Sie für diesen Wechsel nicht von der Versicherungspflicht befreit sein.

Begriffe
kurz
erklärt

Die Jahres­arbeits­entgelt­grenze

Sie stellt eine gesetzliche Grenze dar. Wer ein jährliches Arbeitsentgelt erhält, das über diese Grenze hinausgeht, ist nach § 6 Sozialgesetzbuch Nr. 5 in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei. In diesem Fall kann man entscheiden, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern, oder sich privat versichern zu lassen.
Die Jahresentgeltgrenze wird jedes Jahr neu berechnet. Dabei wird zwischen der allgemeinen und besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschieden. Letztere gilt nur für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 bereits in einer privaten Krankenversicherung waren.

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