Erhöhung der Jahres­arbeits­entgelt­grenze

Wechsel von privater in gesetzliche Krankenversicherung möglich

In der GKV versichert? Jahresarbeitsentgeltgrenze entscheidet.

Befinden Sie sich mit unter 55 Jahren in einem Beschäftigungsverhältnis, sind Sie im Normalfall in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Allerdings gibt es Ausnahmen von diesem Normalfall. Eine Ausnahme liegt vor, sollte Ihr jährliches Arbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Pflichtversicherungsgrenze) liegen. Dies hat zur Folge, dass Ihre Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr besteht.

Automatischer Wechsel in GKV aufgrund der Erhöhung der Jahres­arbeits­entgelt­grenze

Die Jahres­arbeits­entgelt­grenze lag 2019 bei 60.750€. Verdiente ein Arbeitnehmer oberhalb dieser Grenze, war er nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Im Jahr 2020 kam es zu einer Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze auf 62.550€. Lag das Arbeitsentgelt eines Arbeitsnehmers dadurch zum 01. Januar 2020 wieder unterhalb dieser Grenze, wurde er automatisch wieder in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Selbst wenn das Arbeitsentgelt diesen Betrag im Laufe des Jahres wieder übersteigt, verbleibt er mindestens bis zum Ende des Jahres in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. So funktioniert es allerdings nur, wenn keine Befreiung von der Versicherungspflicht besteht.

Begriffe
kurz
erklärt

Die Jahres­arbeits­entgelt­grenze

Sie stellt eine gesetzliche Grenze dar. Wer ein jährliches Arbeitsentgelt erhält, das über diese Grenze hinausgeht, ist nach § 6 Sozialgesetzbuch Nr. 5 in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei. In diesem Fall kann man entscheiden, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern, oder sich privat versichern zu lassen.
Die Jahresentgeltgrenze wird jedes Jahr neu berechnet. Dabei wird zwischen der allgemeinen und besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschieden. Letztere gilt nur für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 bereits in einer privaten Krankenversicherung waren.

Jetzt Angebot anfordern für den Wechsel in die gesetzliche Kranken­versicherung

Zögern Sie nicht und erhalten Sie noch heute ein kostenloses Angebot für Ihren möglichen Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse.
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Rentenberater sind an Ihrer Seite.

Jetzt Angebot anfordern

 

Wählen Sie Ihre Beratung für den Wechsel aus der PKV in die GKV

Sie werden weitergeleitet zu rentenbescheid24.de, den Experten in Sachen Krankenkassenwechsel

 


zur Beratung Wechsel in die GKV über 55

Erhalten Sie detaillierte Antworten auf Ihre Fragen zum Wechsel in die GKV. Beratung und Wechsel speziell für Menschen über 55 Jahre.

Jetzt Beratung anfordern

zur Beratung Wechsel in die GKV unter 55

Erhalten Sie detaillierte Antworten auf Ihre Fragen zum Wechsel in die GKV. Und nutzen Sie die Informationen und Tipps des Rentenberaters für Ihren erfolgreichen Wechsel.

Jetzt Beratung anfordern

zurück zur Übersicht:
Wege wie Sie aus der privaten in die gesetzliche Krankenkasse wechseln können