Haben Sie schon ein mal erwogen, sich für das Allgemeinwohl ihrer Mitmenschen zu engagieren? Wenn ja, gibt es eine Möglichkeit, die neben Angestellten und Beamten auch Selbstständigen den Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ermöglicht. Diese Möglichkeit stellt der Bundesfreiwilligendienst dar.
Er ist ein Angebot für Menschen, die sich im sozialen, ökologischen oder kulturellen Bereich engagieren möchten. Sie können einen solchen Dienst unabhängig von Ihrem Alter ableisten.
Mit Aufnahme des Bundesfreiwilligendienstes tritt nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 SGB 5 die Versicherungspflicht ein. Selbstständige aufgepasst! Streben Sie an, neben dem BFD weiter hauptberuflich selbstständig tätig zu sein, gilt die Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 SGB V für Sie nicht.
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