Über 55 Jahre alt: Raus aus der PKV, rein in die GKV als Selbst­­ständiger

Eine der möglichen Wechsel-Varianten über 55

Als Selbstständiger wieder versicherungspflichtig werden?

Bei Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung tritt normalerweise auch die Versicherungspflicht in der GKV ein (§ 5 SGB V). Als Selbstständiger über 55 bleiben Sie dabei aufgrund von § 6 Absatz 3a SGB V häufig versicherungsfrei. Versicherungsfrei ist nach diesem Absatz jeder, der mindestens die Hälfte der letzten 5 Jahre vor dieser Beschäftigung versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig war.

Genaueres dazu finden Sie HIER.

Wie der Wechsel dennoch gelingt?

Sollte das auch für Sie der Fall sein, gibt es 3 weitere Wege in die GKV zu wechseln:

  1. über die kostenfreie Familienversicherung des Ehepartners.
  2. über die Auffangpflichtversicherung nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 SGB V, sollten Sie gar nicht versichert sein. Für diesen Weg ist es erforderlich, dass Sie früher bereits einmal gesetzlich versichert waren. Können Sie dies nachweisen, besteht die Möglichkeit zum Wechsel.
  3. über eine versicherungspflichtige EU-Auslandstätigkeit.

Für die ersten beiden Wege ist es erforderlich, die hauptberuflich selbstständige Tätigkeit zu beenden. Nur durch eine Verlagerung derselben in ein EU-Ausland kann dieser Status aufrechterhalten werden.

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