Bei Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung tritt normalerweise auch die Versicherungspflicht in der GKV ein (§ 5 SGB V). Als Selbstständiger über 55 bleiben Sie dabei aufgrund von § 6 Absatz 3a SGB V häufig versicherungsfrei. Versicherungsfrei ist nach diesem Absatz jeder, der mindestens die Hälfte der letzten 5 Jahre vor dieser Beschäftigung versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig war.
Genaueres dazu finden Sie HIER.
Sollte das auch für Sie der Fall sein, gibt es 3 weitere Wege in die GKV zu wechseln:
Für die ersten beiden Wege ist es erforderlich, die hauptberuflich selbstständige Tätigkeit zu beenden. Nur durch eine Verlagerung derselben in ein EU-Ausland kann dieser Status aufrechterhalten werden.
Sie werden weitergeleitet zu rentenbescheid24.de, den Experten in Sachen Krankenkassenwechsel
Erhalten Sie detaillierte Antworten auf Ihre Fragen zum Wechsel in die GKV. Beratung und Wechsel speziell für Menschen über 55 Jahre.
Jetzt Beratung anfordernErhalten Sie detaillierte Antworten auf Ihre Fragen zum Wechsel in die GKV. Und nutzen Sie die Informationen und Tipps des Rentenberaters für Ihren erfolgreichen Wechsel.
Jetzt Beratung anfordern