Ist beispielsweise Ihr Ehepartner Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung, kann für Sie ein Wechsel in die GKV über die Familienversicherung möglich sein.
Die Familienversicherung ist eine Art der gesetzlichen Krankenversicherung. In ihr können Ehegatten, Lebenspartner, Kinder und die Kinder der Kinder von Mitgliedern der GKV versichert werden. Dafür müssen diese nach § 10 SGB V:
Treffen alle Punkte auf Sie zu, können Sie über die Familienversicherung der GKV Ihres Angehörigen wieder in die GKV wechseln.
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