Wie ein Rentner durch eine Anfrage auf krankenkasse-wechsel-dich.de monatlich bis zu 480,00€ an Beiträgen für die Krankenkasse einspart und hochgerechnet 63.000€ mehr Rente bekommt.

Ein Fall aus der Praxis.

Anfrage auf krankenkasse-wechsel-dich.de – Stand der Dinge

Über krankenkasse-wechsel-dich.de erreichte uns eine Anfrage aus dem Norden Deutschlands. Unser Mandant ist 67 Jahre alt und bezieht seit 2009 eine Erwerbsminderungsrente, die mit dem Renteneintritt in die Regelaltersrente überging.  Berufstätig war er seit 1967 und bis 2001 Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Ab 2001 wagte er den Schritt in die Selbstständigkeit und natürlich bekam er viele Angebot der privaten Versicherer. So trat er in die private Krankenversicherung ein, der er bis zum 30.11.2017 treu bleiben musste. Entsprechend den Anpassungen der Beiträge über die Beitragsjahre hinweg zahlte er im November 2017 über 600€ monatlich für seine Krankenversicherung. Und das bei bei einer Bruttorente mit Beitragszuschuss von ungefähr 1200€ monatlich. Die Hälfte seiner Bruttorente wurde von den Krankenkassenbeiträgen aufgefressen. Seine selbstständige Tätigkeit stellte er mit Bezug der Erwerbsminderungsrente im Jahre 2009 ein.

Wichtig ist noch zusagen: Er selbst ist Vater von 3 Kindern.

In der Anfrage wollte er wissen, ob er die Chance hat, aus der PKV in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zu wechseln.

 

 

Kinder an die Macht

Nachdem alle Daten vorlagen, fingen unsere spezialisierten Rentenberater und Anwälte zu rechnen an und schöpften alle Möglichkeiten aus.
Es wurde deutlich, es gibt nach der neuen Regelung der KvdR eine Lösung, die Erfolg versprach. Mit seinen 3 Kindern erfüllt unser Mandant die Vorversicherungszeit. Die Vorversicherungszeit ist die Mindestnachweiszeit für eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse. Dabei ist es egal, welchen Status die Mitgliedschaft hatte, ob als Pflichtversicherter oder als freiwillig Versicherter. Was zählt ist die Mitgliedschaft überhaupt!

Die Neuregelung der Vorversicherungszeit griff bei unserem Mandanten.

Mit der Neuregelung zum 01. August 2017 werden Kindern des Versicherten in die Vorversicherungszeit mit eingerechnet.

Die erste Schritt zum Wechsel war erfolgreich!

 

Anträge bei den gesetzlichen Krankenkassen – Odyssee mit happy end

Unser Mandant war freudig überrascht über die Möglichkeiten der Rückkehr in die GKV, gab sofort grünes Licht und wir legten los.

Die Barmer Krankenkasse bekam einen Antrag auf Feststellung der 9/10 Belegungszeit und Mitgliedschaft in der KVdR. Sie lehnte den Antrag ab und behauptete schlichtweg, dass die Vorversicherungszeiten nicht erfüllt waren. Wohlgemerkt, das ohne den rechnerischen Nachweis dafür zu erbringen. Daneben wäre unser Mandant zum Zeitpunkt seines 55. Lebensjahres privat krankenversichert gewesen. So sei eine Rückkehr ausgeschlossen. Dagegen legten wir umgehend Widerspruch ein.

Parallel beantragten wir bei der AOK die Feststellung der 9/10 Belegungszeit und Mitgliedschaft in der KVdR. Nach mehreren Telefonaten und guten Gesprächen mit der AOK, ging alles es sehr schnell. Kurz darauf trudelte das Schreiben mit dem Bescheid, das unser Mandant die Vorversicherungszeit erfüllte, ein.
Unser Mandant ist rückwirkend zum 01.08.2017 Mitglied in der KVdR und wird gleichzeitig in die AOK als Mitglied aufgenommen. Die Freude war groß.

 

Der Jackpot für die Rente, die Anfrage auf krankenkasse-wechsel-dich.de

Mit der Aufnahme in die AOK zahlt unser Mandant monatlich 480 € weniger an Krankenversicherungs-Beiträgen im Vergleich zu seiner ehemaligen privaten Krankenversicherung.


 

Hochgerechnet bis zum 78. Lebensjahr bedeutet der Wechsel für unseren Mandanten ein Plus von 63.000€ im Rentensäckel.


Eine Summe, die sicher gute Verwendung findet und ihm das Leben als Rentner wahrlich erleichtert.

 

Sie möchten ebenfalls erfahren, ob Sie in die Kranken­versicher­ung der Rentner wechseln können und ob mehr von Ihrer Rente für Sie selbst übrig bleibt?

Unsere Anwälte und gerichtlich zugelassene Rentenberater beraten Sie!

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