Wechsel PKV in GKV: Wider­ruf des Kranken­ver­sicherungs­ver­trages

Widerrufs­frist 14 Tage beachten!!!

Zurück in die GKV durch Widerruf des Versicherungsvertrages

Haben Sie neulich einen Versicherungsvertrag mit einer privaten Krankenversicherung als Vollversicherung abgeschlossen? In diesem Fall ermöglicht Ihnen das Widerrufsrecht aus diesem Vertrag auszusteigen und damit einen Wechsel von der PKV in die GKV.

Welche Fristen gelten für einen Widerruf?

Prinzipiell haben Sie 14 Tage Zeit den Vertrag mit der privaten Krankenversicherung zu widerrufen. Wichtig ist hierbei, dass die Widerrufsfrist erst dann beginnt, wenn Sie:

  1. den Versicherungsschein
  2. die vollständigen Vertragsunterlagen und
  3. eine deutlich gestaltete Widerrufsbelehrung

erhalten haben.

Was es zu beachten gilt:

Der Wiederruf muss in Textform erfolgen und sollte per Brief oder Fax an den Versicherer versendet werden. Um den Widerruf fristgerecht durchzuführen, kommt es darauf an, dass Sie ihn rechtzeitig losgeschickt haben. Den Nachweis dafür müssen Sie erbringen!

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