Raus aus der PKV rein in die GKV wegen Arbeits­losig­keit

Eine der möglichen Wechsel-Varianten für Versicherte, die unter 55 Jahre alt sind!

Wechsel in die PKV durch Arbeitslosigkeit

Sie fragen sich, wie Sie aus der privaten Krankenversicherung herauskommen? Der Bezug von Arbeitslosengeld kann eine Möglichkeit darstellen.

Die Folge der Arbeitslosigkeit

Nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 SGB 5 sind Personen für die Zeit versicherungspflichtig, in der sie nach SGB 3 Arbeitslosengeld beziehen. Gleiches gilt, sollte der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen einer Sperrfrist o.Ä. ruhen.

Von der Versicherungspflicht befreit, was nun?

Die Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 8 SGB 5 wirkt nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 25.05.2011 (Aktenzeichen B 12 KR 9/09 R) nur für das Versicherungsverhältnis, für das sie erwirkt wurde. Das ist z.B. das Arbeitsverhältnis vor Eintritt in die Arbeitslosigkeit. In einem neuen Versicherungsverhältnis können Sie die Befreiung auf Antrag beenden.

Mithilfe des zuvor Erläuterten, ist es möglich zeitgleich mit Bezug von Arbeitslosengeld in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.

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Wege wie Sie aus der privaten in die gesetzliche Krankenkasse wechseln können