Raus aus der PKV – Wechsel in die GKV mit einer Schwerbehinderung

Vorversicherungs­zeit eines Eltern­teils oder Ehe­gatten zählt mit

Wie gelingt der Wechsel in die GKV mit einer Schwerbehinderung

Damit Ihnen ein Wechsel in die GKV mit einer Schwerbehinderung gelingt, können die nötigen Voraussetzungen auch durch nahe Familienangehörige erfüllt werden.

Voraussetzungen für ein Beitrittsrecht in die GKV für Schwerbehinderte

Damit ein Beitrittsrecht in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung besteht, muss die Person:

  1. nach SGB IX schwerbehindert sein,
  2. in den letzten 5 Jahren vor Ihrem Eintritt in die GKV mindestens 3 Jahre in der GKV versichert gewesen sein. Diese Vorversicherungszeit von 3 Jahren kann dabei auch von nahen Angehörigen, wie z.B. Ehepartnern, erbracht werden.
  3. laut der Satzung der meisten Krankenkassen unter 45 Jahre alt sein

 

Geltende Wechselfrist

Nach § 9 Absatz 2 SGB V, haben Sie nach Erfüllen der Voraussetzungen 3 Monate Zeit einen Antrag auf Beitritt in die GKV zu stellen.

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