Damit Ihnen ein Wechsel in die GKV mit einer Schwerbehinderung gelingt, können die nötigen Voraussetzungen auch durch nahe Familienangehörige erfüllt werden.
Damit ein Beitrittsrecht in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung besteht, muss die Person:
Nach § 9 Absatz 2 SGB V, haben Sie nach Erfüllen der Voraussetzungen 3 Monate Zeit einen Antrag auf Beitritt in die GKV zu stellen.
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